Unsere Leistungen
Anwaltstätigkeit
Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. ist seit 1992 als Rechtsanwalt und Notar zugelassen. Er berät und vertritt Sie gegenüber allen schweizerischen Behörden und Gerichten.
Die bevorzugten Tätigkeitsbereiche sind:
- Haftungsrecht
- Privat- und Sozialversicherungsrecht
- Gesundheits-, insbesondere Pflege- und Arztrecht
Die Entschädigung setzt sich zusammen aus dem Honorar zuzüglich Mehrwertsteuer sowie den notwendigen Auslagen (Reisespesen, Porto, Kommunikationsmittel, Fotokopien usw.). Die Auslagen werden separat nach Massgabe ihrer effektiven Höhe verrechnet. Beim Honorar in Haftpflicht- und Versicherungsfällen kann der Auftraggeber zwischen einem reinen Stundenhonorar und einem Grundhonorar mit Erfolgsprämie (pactum de palmario) wählen.
Notariatstätigkeit
Die Notariatstätigkeit bezieht sich auf die Vornahme von öffentlichen Beglaubigungen und Beurkundungen aller Arten.
Die Befugnis zur Vornahme von öffentlichen Beurkundungen umfassst alle Rechtsgeschäfte:
- Eheverträge
- Testamente/Erbverträge
- Vorsorgeaufträge und Paientenverfügungen
- Grundstücksverträge unter Einschluss von Grundpfanderrichtungen
- Gründung von Aktiengesellschaften/GmbH
Die Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren richten sich nach der Verordnung über Beurkundung und Beglaubigung mit Gebührentarif vom 26. November 2008.